Unfallgutachten
Bei einem Unfallgutachten vor Ort nimmt der KFZ-Gutachter alle möglichen technischen, schadens- und wertrelevanten Daten des Fahrzeugs auf.In der Regel wird das Fahrzeug abhängig vom genauen Schaden bzw. Unfall auf Vorschäden geprüft, hinsichtlich des Lacks z.B. mit einem Lackschichtdickenmesser. Bei der Gesamtansicht des Fahrzeuges wird nach Altschäden, wie Kratzer, Beulen und Gebrauchsspuren geschaut. Falls nötig wird unter dem Fahrzeug, im Kofferraum und die Wesentliche/Zusätzliche Ausstattung des Innenraumes, als auch Sonderausstattungen, Sonderlackierung, Sportfahrwerk etc. genauestens ermittelt. Nach Überprüfung des gesamten Fahrzeuges erstellt der KFZ-Gutachter mit Hilfe seiner Digitalkamera ein umfassendes Schadensprotokoll. Dabei fotografiert er das Fahrzeug im Außenbereich von allen notwendigen Seiten. Der Innenbereich des Fahrzeuges und im unteren Bereich des Fahrzeuges werden weitere Aufnahmen zum Gutachten mit Hilfe einer Digitalkamera erstellt.
Aus dieser Ansammlung von Schadensbelegen erstellt der KFZ-Gutachter ein umfassendes Schadensprofil, das u.a. beinhaltet: Technische Daten, Fahrzeugbeschreibung, Angabe der wesentlichen/ zusätzlichen Ausstattung, Vorschäden, Altschäden, Bemerkungen/Investitionen, Schadenbild.
Unfallgutachten: Totalschaden
Bei einer Totalschadenabrechnung laut KFZ-Gutachten wird unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Kilometerleistung, Ausstattung, Pflege-und Erhaltungszustand, Emissionsklasse, §29-Abnahme, eventuellen Investitionen und der regionalen Marktlage der Wiederbeschaffungswert vor Schadeneintritt via Schwacke Liste oder über den Privatmarkt, wenn das Fahrzeug altersbedingt über die Schwacke Liste nicht mehr ermittelt werden kann, errechnet. Den Restwert ermittelt der KFZ-Gutachter aus einer KFZ-Restwertbörse. Dabei wird ein Höchstgebot des bietenden KFZ-Händler in das Gutachten angefügt. Ob man nun dieses Angebot annimmt oder durch den Wiederbeschaffungswert reparieren lassen möchte, obliegt dem Halter des Fahrzeuges. Wichtig ist jedoch diese Entscheidung dem KFZ-Gutachter mitzuteilen bezüglich Abrechnungsverfahren mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Was kostet ein Unfallgutachten und wer muss es zahlen?
Bei den regionalen und von unterschiedlichen Prüforganisationen abhängigen KFZ-Gutachter in Deutschland wird die Leistung unterschiedlich berechnet. Für genauere Berechnungen stehen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wenn Sie der geschädigte Fahrzeughalter sind, ist es wichtig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nebst Name und Anschrift, eventuell das Polizeiprotokoll bei dem KFZ-Gutachter mit anzugeben. Der KFZ-Gutachter rechnet seine Gutachtengebühren direkt mit der gegenseitigen Versicherung des Unfallverursachers ab.
Meinungen
M. Nickel vom 12. Januar 2022 : (5 / 5)
"Sehr unkompliziert und professionell. Zuverlässige Arbeit. "
Tefik A. vom 01. Januar 2022 : (5 / 5)
"War innerhalb von 35 Min. vor Ort. Bin sehr zufrieden mit dem Gutachten. "
V. Maas vom 20. Dezember 2021 : (5 / 5)
"Selbst am Abend schnell da gewesen. Super Gutachtenbüro, Daumen hoch! "